Bei begründetem Verdacht darf der Arbeitgeber den Angestellten auf dem firmeneigenen Handy überwachen
Gibt es einen konkreten Verdacht des Arbeitgebers, beispielsweise wegen unrechtmäßiger Krankmeldungen der Angestellten, so werden in diesem Fall meist Privatdetektive hinzugezogen, die sich dieser Angelegenheit annehmen und diese observieren. Die totale elektronische Überwachung, welche...