Bei begründetem Verdacht darf der Arbeitgeber den Angestellten auf dem firmeneigenen Handy überwachen

Gibt es einen konkreten Verdacht des Arbeitgebers, beispielsweise wegen unrechtmäßiger Krankmeldungen der Angestellten, so werden in diesem Fall meist Privatdetektive hinzugezogen, die sich dieser Angelegenheit annehmen und diese observieren.

Die totale elektronische Überwachung, welche in das Privatleben der Angestellten eingreift, ist weiterhin nicht gestattet.

Dennoch wird dem Arbeitgeber unter Umständen das Recht eingeräumt, seine Angestellten während der Arbeit zu überwachen, wenn dies zuvor in der Betriebsvereinbarung festgelegt worden ist. Allerdings darf hierbei nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen werden. Es gilt den “Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit” der Beschäftigten zu wahren (nach § 75 II BetrVG).

Konkret bedeutet dies, dass dem Arbeitgeber der Umgang mit Daten gestattet ist, die den Geschäftszwecken dienen. Dazu kann auch das Protokollieren der GPS-Daten zählen, die Auskunft über den jeweiligen Aufenthaltsort der Angestellten geben. Es ist dem Betriebsrat auch erlaubt, sein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen anzuwenden. Dies ist dem Betriebsrat gestattet, um beispielsweise die Leistung und das Verhalten der Mitarbeiter zu überwachen. Das betrifft laut Arbeitsgericht Karlsruhe auch GPS-Systeme zur Ortung (Beschluss v. 27.08.2008, Az.: 1 BVG a 5/08).

Nicht nur Firmenwagen werden vermehrt mit GPS-Sendern ausgestattet, auch die Firmenhandys, welche den Angestellten zur Verfügung gestellt werden, können mit sogenannten “SpyApps” versehen werden.

Die zur Zeit zuverlässigsten SpyApps für das iPhone sind mSpy, SpyBubble und Mobile Spy. Diese SpyApps ermöglichen es nicht nur exakte GPS Standorte einzusehen, sie sind auch in der Lage Anrufe, E-Mails, WhatsApp Nachrichten, iMessages, Chats in sozialen Netzwerken, die Chronik des Browsers und angesehene Videos nachzuvollziehen.

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Eigenes Handy überwachen

Eine iPhone Spy Software dient somit der Überwachung und es ist dem Besitzer laut dem Gesetz erlaubt, sein eigenes Handy zu überwachen. Auch ein verliehenes Handy ist in jedem Fall weiterhin im Besitz des Eigentümers. Das Handy kann zu jeder Zeit online über den Computer oder ihr Handy überwacht werden.